biergarten-ratgeber.de – Die besten Biergärten und Ausflugsziele
Der Biergarten bezeichnet ursprünglich den Ausschank des Bieres direkt aus dem Bierkeller ohne Krugrecht. Diese Biergärten befanden sich anliegend an den Bierkellern und wurden erstmals um 1812 Isarkreis und dann in Oberbayern zugelassen. Nach der Bayerischen Biergartenverordnung“ vom 1. Mai 1999 gibt es rechtliche Vorschriften wann einun Biergarten ein Biergarten ist. Ein traditioneller Biergarten sollte jedoch im Idealfall die folgenden Kriterien erfüllen. Eine mitgebrachte Brotzeit darf verzehrt werden Bepflanzung von großen Bäumen damit man im Schatten sitzen kann Eine Kiesfläche und Holzgarnituren sollten vorhanden sein. Selbstbedienungsbereich
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